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Prävensana. - FAQ
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Frequently Asked Questions (FAQ)

Gibt es an der Prävensana Besucherparkplätze?
Nein, wir haben keine Besucherparkplätze. Da alle unsere Standorte direkt beim Bahnhof liegen, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kann ich als Gaststudent:in den Unterricht besuchen?
Sie können gerne als Gaststudent:in unseren Schulalltag persönlich kennenlernen. Einen Gast-Tag können Sie direkt am gewünschten Standort vereinbaren.

Welche Aufnahmebedingungen gelten an der Prävensana?
Die Details sind in den jeweiligen Ausbildungskonzepten festgehalten. Grundsätzlich gilt: Vollendetes 18. Lebensjahr (Psychosoziale:r Berater:in: 20. Lebensjahr), körperliche und geistige Gesundheit, gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse, ein guter Leumund. Für einen eidg. Abschluss ist ein Berufsabschluss EFZ Voraussetzung.

Kann ich auch als Quereinsteiger:in einen Diplomlehrgang bei der Prävensana buchen?
Ja, selbstverständlich. Unsere Bildungsberater:innen zeigen Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne passende Möglichkeiten. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Muss ich bereits während der Ausbildung in dieser Branche arbeiten oder ein Praktikum machen?
Wir legen viel Wert auf eine praktische Vertiefung der Theorie, um unsere Student:in bestmöglich auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten. Daher gehören Praktika bei gewissen Lehrgängen dazu. Dies gilt auch für die Vorbereitung auf einen eidg. Fachausweis / auf ein eidg. Diplom. In den meisten übrigen Lehrgängen gehört Praxisarbeit zur Abschlussprüfung, Prüfungsvorbereitung oder Diplomarbeit. Gerne informieren unsere Bildungsberater:innen Sie über das detaillierte Vorgehen je nach Lehrgang.

Gibt es ein Höchstalter, um einen Lehrgang an der Prävensana zu starten?
Nein, wir haben kein Höchsteintrittsalter. Es gelten die normalen Aufnahmebedingungen gemäss dem jeweiligen Ausbildungskonzept.

Wann beginnen die Lehrgänge?
Je nach Lehrgang erfolgt der Start zwischen 1x und 4x im Jahr. Die jeweiligen Startdaten finden Sie bei den einzelnen Lehrgängen unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen.

Erhalte ich eine Zahlungsbestätigung nach Überweisung des Schulgeldes?
Nein, wie im normalen Geschäftsverkehr üblich, bestätigen wir keine Zahlungseingänge.

Wie funktioniert OpenOlat und welche Möglichkeiten habe ich damit?
Die Zugangsdaten und eine Anleitung haben wir allen Studierenden zugestellt. Hilfe und Support wenden Sie sich an Ihren Schulstandort.

Mein Unterricht ist abgeschlossen, nur die Prüfungen/Diplomarbeit sind noch ausstehend. Kann ich meinen Studentenausweis verlängern?
Das ist nicht möglich. Der Studentenausweis läuft immer am letzten Unterrichtstag ab.

Wo kann ich einen Steuerbeleg beantragen?
Den Steuerbeleg können Sie direkt im Sekretariat an Ihrem Schulstandort anfordern.

Wo kann ich eine Kurs- bzw. Weiterbildungsbestätigung beantragen?
Die Kurs- bzw. Weiterbildungsbestätigung können Sie direkt im Sekretariat an Ihren Schulstandort anfordern.

Wo kann ich einen Stundenbeleg für die Krankenkassenanerkennung beantragen?
Der Stundenbeleg für die Krankenkassenanerkennung können Sie direkt im Sekretariat an Ihrem Schulstandort anfordern.

Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Belege?
Für Belege, die nicht im regulären Lehrgang inbegriffen sind, verrechnen wir eine Gebühr von CHF 20.–.

Wie sind die Unterrichtszeiten?
Tagsüber haben wir folgende Unterrichtszeiten: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

Am Abend sind die Unterrichtszeiten von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Mit wie viel Selbstlernzeit muss ich rechnen?
Das ist von Lehrgang zu Lehrgang verschieden. Details sind in unseren Ausbildungskonzepten unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen zu finden. Selbstverständlich können Sie offene Fragen auch gerne im persönlichen Gespräch mit unseren Bildungsberater:innen klären.

Benötige ich für den Schulunterricht einen Laptop?
Nein, ein Laptop ist nicht notwendig, aber von Vorteil.

Welche Anwesenheitspflicht gilt in meinem Lehrgang?
Für den gesamten Lehrgang gilt immer eine Anwesenheitspflicht von 80%. Für einzelne Module besteht eine Anwesenheitspflicht von 50% bis 100%.

Was, wenn ich die Anwesenheitspflicht nicht erfülle?
Wer die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, muss das entsprechende Modul oder einzelne Tage davon umbuchen und nachholen.

Was, wenn ich wegen einem Unfall oder einer Erkrankung ein Modul nicht antreten kann?
Wenn Sie ein Arztzeugnis vorweisen können, buchen wir das entsprechende Modul gerne kostenlos für Sie um. Bei Fragen sind unsere Standortteams gerne für Sie da. Es gelten unsere AGB.

Was, wenn ich ein Modul umbuchen muss?
Modulverschiebungen vor Lehrgangsstart können Sie bis 7 Tage nach Erhalt des persönlichen Stundenplans im Sekretariat beantragen. Sie können bis zu 3 Module kostenlos umbuchen. Bei mehr oder späteren Verschiebungen wird pro Modul eine Gebühr von CHF 100.– (bis max. CHF 500.–) fällig. Es gelten unsere AGB.

Wie gross sind die Klassen?
Das ist abhängig vom Diplomlehrgang und der Anzahl Anmeldungen. Die Klassengrösse im Theorieteil kann zwischen 20 und 30 Studierende, im Praxisunterricht zwischen 8 und 16 Studierende betragen.

Gibt es eine Mindestanzahl Teilnehmer:innen, damit ein Lehrgang durchgeführt wird?
Ja. Die Mindestteilnehmerzahl ist abhängig vom jeweiligen Lehrgang. Wenn an einem Standort zu wenig Anmeldungen eingegangen sind, können die Lehrgänge auch mit einem anderen Standort zusammengelegt werden.

Wie sind die Öffnungszeiten der Standorte?
Unsere Standorte sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr sowie samstags von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie direkt mit unseren Bildungsberater:innen vereinbaren.

Ich möchte den Standort wechseln. Wie muss ich vorgehen?
Wechsel des Schulungsstandorts nehmen wir direkt am alten Standort vor – bitte melden Sie sich dazu im Sekretariat.

An welchem Standort soll ich meine Fragen zu den Ausbildungen stellen.
Am besten entscheiden Sie sich für den Standort, der für Sie am einfachsten erreichbar ist. Falls Sie Ihre Ausbildung dann an einem anderen Standort absolvieren, ist ein Wechsel selbstverständlich immer noch möglich.

Sind die Kursunterlagen in den Ausbildungskosten enthalten?
Ja, Kursunterlagen wie Skripte und Lehrbücher sind in den Ausbildungskosten enthalten.

Wann bekomme ich meine Kursunterlagen?
Die Kursunterlagen werden jeweils am ersten Tag des entsprechenden Moduls abgegeben. Weiterführende Unterlagen sind zudem auf OpenOlat aufgeschaltet.

Wie komme ich zu meinen Unterlagen, wenn ich am ersten Modultag nicht anwesend sein kann?
Wenn Sie am ersten Modultag, z. B. wegen Krankheit, verhindert sind, erhalten Sie Ihre Unterlagen am zweiten Modultag. Wer seine Unterlagen bereits vor dem zweiten Modultag benötigt, kann diese am Standort innerhalb der Öffnungszeiten abholen. Bitte informieren Sie uns vorher und beachten Sie, dass Unterlagen nicht vor dem ersten Modultag abgegeben werden können.

Erhalte ich die Kursunterlagen auch von Modulen, von denen ich befreit bin?
Nein, Unterlagen zu befreiten Modulen werden generell nicht abgegeben. Für erlassene Module können Sie Skript und Buch auf Wunsch kostenpflichtig beziehen. Bei dispensierten Kursen können Sie das entsprechende Skript und Buch auf dem Sekretariat abholen.

Ich habe meine Kursunterlagen verloren. Was nun?
Gerne drucken wir Ihnen gegen eine Gebühr von CHF 20.– ein neues Skript.

Finde ich die Kursunterlagen auch auf  OpenOlat?
Gewisse Unterlagen und Präsentationen von Dozent:innen sind auf OpenOlat aufgeschaltet. Die kompletten Skripte sind aktuell nicht verfügbar.

Wie kann ich mich für einen Lehrgang anmelden?
Auf unserer Homepage kann zum gewünschten Lehrgang das Anmeldeformular unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen ausgefüllt werden. Selbstverständlich stehen auch unsere Bildungsberater:innen sehr gerne für eine Beratung und Anmeldung zur Verfügung.

Gibt es Anmeldefristen die ich für eine Anmeldung zu einem Lehrgang berücksichtigen muss?
Grundsätzlich nicht. Es empfiehlt sich aber sich frühzeitig anzumelden um sicher für den aktuellen Lehrgang berücksichtigt zu werden. Gerne stehen unsere Bildungsberater:innen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Ich warte noch auf die Kostengutsprache der IV. Kann ich mich trotzdem schon anmelden?
Ja, eine Anmeldung kann bereits vor der Kostengutsprache der IV erfolgen. Diese ist allerdings definitiv. Sollte die Kostengutsprache abgelehnt werden, gelten die üblichen Konditionen zur Kündigung von Lehrgängen gemäss unseren AGB – Details sind unter Punkt «Kann ich einen Lehrgang kündigen und wenn ja wie?» zu finden.

Wie kann ich mich für einen Lehrgang anmelden?
Das Anmeldeformular kann unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen ausgefüllt werden. Selbstverständlich stehen auch unsere Bildungsberater:innen sehr gerne für eine Beratung und Anmeldung zur Verfügung.

Gibt es Anmeldefristen für die Lehrgänge?
Grundsätzlich nicht. Damit Sie sicher für den aktuellen Lehrgang berücksichtigt werden, empfiehlt sich allerdings eine frühzeitige Anmeldung. Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Unsere Bildungsberater:innen sind gerne für Sie da.

Ich warte noch auf die Kostengutsprache der IV. Kann ich mich trotzdem schon anmelden?
Ja, Sie können sich bereits vor der Kostengutsprache der IV anmelden. Bitte beachten Sie, dass diese Anmeldung definitiv ist. Sollte die Kostengutsprache abgelehnt werden, gelten die üblichen Konditionen zur Kündigung von Lehrgängen gemäss unseren AGB (Kann ich einen Lehrgang kündigen und wenn ja, wie?).

Welche Lehrgänge bietet die Prävensana an und wo finde ich Detailinformationen dazu?
Details zu den jeweiligen Lehrgängen sind unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen abrufbar. Falls Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, sind unsere Bildungsberater:innen gerne für Sie da. Die Kontaktdaten finden Sie auf www.praevensana.ch.

Wie hoch sind die Kosten für die Lehrgänge?
Die Kosten hängen von den einzelnen Präsenzstunden ab. Die detaillierten Kosten sind in den Ausbildungsbeschreibungen auf www.praevensana.ch/diplomausbildungen aufgeführt.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Die Prüfungsgebühren betragen je nach Lehrgang CHF 500, CHF 750.– oder CHF 1’500.–.

Kann ich mehrere Lehrgänge miteinander kombinieren bzw. mich nach einem Lehrgang weiterbilden?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, gewisse Lehrgänge zu kombinieren. Gerne zeigen Ihnen unsere Bildungsberater:innen die verschiedenen Möglichkeiten.

Was ist der Unterschied zwischen angeleitetem Selbststudium und Homeworks?
Homeworks sind die klassischen Hausaufgaben. Unter angeleitetem Selbststudium verstehen wir die selbstständigen Arbeiten gemäss Auftrag aus dem Unterricht.

Bietet die Prävensana auch Online-Ausbildungen an?
Der dipl. Ernährungscoach wird zusätzlich als Onlinelehrgang angeboten.

Kann ich einen Lehrgang kündigen und wenn ja, wie?
Ja, gebuchte Lehrgänge können gekündigt werden. Für Kündigungen gelten die entsprechenden Bestimmungen in unseren AGB.

Kann ich meinen Lehrgang unterbrechen (z.B. wegen Schwangerschaft, Krankheit oder aus geschäftlichen Gründen)?
Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf Unterbruch des Lehrgangs. Gerne prüfen wir aber individuell jeden einzelnen Fall, um eine Lösung zu finden. Bitte reichen Sie dazu ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung ein.

Ich habe einen Gutschein vom Infoabend/Beratungsgespräch – wie kann ich diesen anrechnen lassen?
Legen Sie Ihren Gutschein der Anmeldung bei oder geben Sie ihn im Beratungsgespräch mit unseren Bildungsberater:innen ab. Wir werden Ihnen den entsprechenden Betrag von den Kosten abziehen.

Sind Gutscheine kumulierbar?
Gleiche Gutscheine sind grundsätzlich nicht kumulierbar. Es besteht die Möglichkeit, dass Gutscheine von Informationsveranstaltungen oder Treuegutscheine mit Aktionsgutscheinen wie z. B. Sommer- oder Winteraktion kumuliert werden. Gerne geben Ihnen unsere Studienberater:innen weitere Informationen dazu.

Wo erhalte ich zinslose oder zinsgünstige Ausbildungsdarlehen oder Stipendien?
Über EDUCA SWISS (Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung) erhalten Sie kostengünstige Ausbildungsdarlehen. Sämtliche Infos finden Sie direkt unter www.educaswiss.ch. Für Stipendien informieren Sie sich bitte bei Ihrem Wohnkanton oder auf www.stipendium.ch.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Subventionen?
Subventioniert werden Lehrgänge, die auf Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis oder eidgenössischem Diplom vorbereiten. Welche Voraussetzungen pro Lehrgang im Detail gegeben sein müssen, ist unter www.sbfi.admin.ch ersichtlich.

Wie hoch ist die Subvention?
Die Subventionshöhe ist abhängig vom Lehrgang und Abschluss. Gemäss Stand September 2017 werden jeweils max. 50% der Ausbildungskosten bis maximal CHF 9500.– für eidg. Fachausweise und bis zu CHF 10 500.– für eidg. Diplome ausbezahlt.

Wie kann ich die Subventionen beantragen?
Die Subventionen können nach dem Absolvieren der eidgenössischen Prüfungen online beantragen. Weiterführende Informationen und den Zugang zum Onlineportal finden Sie hier www.sbfi.admin.ch

Was bedeutet Bundessubventionen?
Bei den Bundsubventionen erhält nicht die Bildungsinstitution die vom Bund bezahlten Subventionen, sondern die Studierenden können diese nach Prüfungsantritt beim Bund beantragen.

Was muss ich sonst über Stipendien, Bundessubventionen wissen?
Es gibt viele Detailinformationen zum Vorgehen, Voraussetzung und Beantragung der subjektorientierten Finanzierung. Wir empfehlen Ihnen, die Seite des SFBI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) zu besuchen: www.sbfi.admin.ch

Muss ich auf dem Beruf arbeiten, während ich in der Ausbildung bin?
Das kommt auf den Lehrgang an. Je nach Ausbildung, ist ein Berufspraktikum bzw. eine gewisse Berufserfahrung notwendig. Dies gilt insbesondere bei eidgenössischen Abschlüssen. Details dazu sind in unseren Ausbildungskonzepten unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen aufgeführt. Selbstverständlich beantworten auch unsere Bildungsberater:innen gerne Ihre Fragen.

Für welchen Lehrgang muss ich ein Praktikum absolvieren?
Praktika sind für die Lehrgänge dipl. med. Masseur:in, dipl. Naturheilpraktiker:in und dipl. Spezialist:in Bewegungs- und Gesundheitsförderung notwendig.

Unterstützt mich die Prävensana bei der Suche nach einem Praktikum?
Ja. Dank unserem grossen Netzwerk von Partnern können wir in der Regel für alle Student:innen, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum benötigen, einen entsprechenden Platz organisieren

Kann ich mir auch selbst einen Praktikumsplatz suchen?
Ja, das ist möglich. Der Praktikumsplatz sollte dann sicherheitshalber vom Fachbereich überprüft werden, damit dieser den Anforderungen der OdA MM und OdA AM entspricht.

Wie hoch ist der Lohn während dem Praktikum?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten, da der Lohn von der gewählten Ausbildung sowie von der jeweiligen Region abhängig ist.

Ich habe schon Vorkenntnisse. Werden diese bei der Prävensana angerechnet und wie muss ich vorgehen?
Ja. Vorkenntnisse können Sie mit den entsprechenden Belegen (Lebenslauf, Stundenbeleg, Zertifikate, Diplome usw.) sowie einem Antrag mit der Anmeldung beim Standort angeben. Der Standort prüft, welche Module Sie nicht mehr absolvieren müssen und berücksichtigen das für Ihren Lehrplan.

Was ist der Unterschied zwischen «erlassen» und «dispensiert»?
Sind Module erlassen, so müssen diese weder besucht noch bezahlt werden. Bei nachträglichen Gesuchen können Sie vom Unterricht dispensiert werden. Allfällige bereits bezahlte Kosten werden nicht zurückerstattet.

Muss ich den Unterricht besuchen bzw. die Prüfungen schreiben, wenn ich durch Anrechnungen für Module erlassen bin?
Nein. Bei erlassenen bzw. dispensierten Modulen muss der Unterricht nicht besucht werden. Diese Module werden auch nicht geprüft. Auf dem Notenblatt ist bei den entsprechenden Modulen «erlassen» oder «dispensiert» vermerkt.

Gibt es trotz Erlassung/Dispensierung Pflichttage, an denen ich anwesend sein muss?
Nein, erlassene/dispensierte Module müssen nicht besucht werden. Wir empfehlen jedoch, dass Sie am Morgen des 1. Unterrichtstags zum Lehrgangsstart dabei sind.

Wann finden die nächsten Prüfungstage statt?
Je nach Lehrgang und Modul finden die Prüfungen im Unterricht oder an den Online als openBook Prüfung im OpenOlat statt.

Bis wann erhalte ich Bescheid, ob ich die Prüfungen bestanden habe?
Die Prüfungsresultate werden nach spätestens 6 Wochen mitgeteilt.

Kann ich meine Prüfungsresultate einsehen bzw. wie gehe ich dafür vor?
Eine Prüfungseinsicht ist grundsätzlich nur bei nicht bestandenen Prüfungen oder bei einzelnen Modulen für den entsprechenden Teil möglich. Bitte richten Sie dazu innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses eine schriftliche Anfrage an den entsprechenden Standort.

Kann ich nicht bestandene Prüfungen wiederholen und wenn ja, wann und zu welchen Kosten?
Wird eine Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden, können Sie diese beim nächsten Prüfungstermin wiederholen. Pro Wiederholungsprüfung werden zwischen CHF 100.– bis CHF 300.– verrechnet.

Ich habe meine Diplomarbeit eingeschrieben geschickt, jedoch keine Eingangsbestätigung erhalten.
Die Diplomarbeit ist per E-Mail an unsere Verwaltung nach Rapperswil einzusenden. Wenn Sie dies per Post gemacht haben, dann gilt die Quittung des Einschreibens als Bestätigung.

Was sind die Mindestkriterien für eine Diplomarbeit und bis wann muss diese eingereicht werden?
Die Diplomarbeit kann bis spätestens 1 Jahr nach dem Ausbildungsende abgeben werden und wird bis maximal 3 Monate nach Einreichung bewertet. Neben der geforderten Seitenanzahl (20-40 Seiten) gibt es diverse Kriterien wie Schriftgrösse, Vorgaben für grafische Darstellungen usw. Diese Kriterien werden im Laufe des Lehrgangs im Detail erläutert.

Wie erhalte ich Bescheid, ob ich bestanden habe?
Nach Abschluss der Beurteilung stellen wir Ihnen das Diplom inkl. sämtlicher Belege zusammen mit dem Notenblatt direkt zu.

Was ist der Unterschied zwischen einem Diplom und einem Zertifikat?
Ein Zertifikat wird, wenn im Lehrgang vorgesehen, nach Abschluss der Ausbildung und bestandener Abschlussprüfung ausgestellt. Ein Diplom erfolgt erst nach bestandener Diplomarbeit.

Kann ich ein Zertifikat beziehen, wenn ich mir mit der Diplomarbeit noch Zeit lassen will?
Ja, das ist möglich. Gerne erstellen wir auf Wunsch auch für Diplomlehrgänge ein Zertifikat. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 20.–

Ist das Prävensana-Diplom anerkannt?
Unsere Diplome und Zertifikate sind von den meisten relevanten Berufsverbänden anerkannt und ermöglichen dadurch u. a. eine Krankenkassenanerkennung. Detaillierte Informationen für individuelle Lehrgänge geben wir Ihnen auf Anfrage gerne persönlich.

Für welche Diplomlehrgänge ist die Prävensana akkreditiert?
Die Prävensana ist für die Lehrgänge zum:zur dipl. med. Masseur:in, zum:zur dipl. Naturheilpraktiker:in, zum:zur Psychosozialen Berater:in und zum:zur Spezialist:in Bewegungs- und Gesundheitsförderung von verschiedenen OdAs akkreditiert.

Welche Anforderungen gibt es für die eidg. Prüfungen?
Voraussetzung für die Zulassung ist ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder eine Matura sowie die Absolvierung und das Bestehen der Prüfungen der für den Lehrgang notwendigen Module/Ausbildungsstunden gemäss Ausbildungskonzept.

Wie erfolgt die Anmeldung für die eidg. Prüfungen?
Die Student:innen melden sich selbstständig direkt über den entsprechenden Verband für die Prüfungen an. In der Regel ist die Anmeldung direkt über die Verbandswebsite möglich.

Wo und wann finden die eidg. Prüfungen statt?
Es ist nicht möglich, Prüfungen abzulegen, die für die eidgenössische Prüfung zählen. Je nach absolviertem Lehrgang sind gewisse Module jedoch Voraussetzung, um für die eidgenössischen Prüfungen zugelassen zu werden. Das ist beispielsweise der Fall bei unseren Ausbildungen zum:zur dipl. med. Masseur:in, zum:zur dipl. Naturheilpraktiker:in, zum:zur Psychosozialen Berater:in und zum:zur Spezialist:in Bewegungs- und Gesundheitsförderung.

Ab wann kann ich mich für eine Methode registrieren?
Sobald Sie die komplette Ausbildung abgeschlossen und das Diplom, das Zertifikat oder die Ausbildungsbestätigung erhalten haben. Ab diesem Belegdatum müssen Sie noch 250 Praxisstunden absolvieren.

Welche Belege benötige ich für die EMR-Registration?
Für die Registration brauchen Sie die Ausbildungsnachweise (Diplom/Zertifikat und Ausbildungsbestätigung), 250 Stunden Praxisnachweis und das Anmeldeformular www.emr.ch/qualitaetslabel_beantragen. Um die EMR-Anerkennung zu erhalten, müssen Sie sich regelmässig weiterbilden.

Wie viele Stunden Fort- und Weiterbildung sind für die EMR-Anerkennung pro Jahr notwendig?
Pro Registrierungsperiode sind 20 Lernstunden Fort- und Weiterbildung nachzuweisen. Haben Sie mehr als die verlangten Stunden absolviert, können Sie diese auf die nächste Registrierungsperiode übertragen lassen.

Wie viel kann ich als (med.) Masseur:in verdienen?
Das ist abhängig von den Vorbildungen und dem gewählten Lehrgang sowie vom Praxisort und Ihrer Berufserfahrung. Für weiterführende Details empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Schweizerischen Verband der Berufs-Masseur:innen zu wenden: www.svbm.ch/de/home.

Wie viel kann ich als Ernährungsberater:in verdienen?
Das ist abhängig von den Vorbildungen und dem gewählten Lehrgang sowie vom Arbeitsort und Ihrer Berufserfahrung. Für weiterführende Details empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Schweizerischen Verband der Ernährungsberater:innen zu wenden: www.svde-asdd.ch.

In welchen Institutionen kann ich als Ernährungsberater:in, Ernährungscoach oder Ernährungstherapeut:in tätig werden?
Grundsätzlich ist es möglich, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Zudem gibt es unterschiedliche Institutionen wie z. B. Spitäler, Gesundheitszentren und Rehakliniken, die entsprechende Stellen anbieten.

Wie viel verdiene ich als Naturheilpraktiker:in?
Das ist abhängig von den Vorbildungen und dem gewählten Lehrgang sowie vom Praxisort und Ihrer Berufserfahrung. Für weiterführende Details empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Naturärzte Vereinigung Schweiz zu wenden: www.nvs.swiss.

Wie viel verdiene ich als Fitnessinstruktor:in?
Das ist abhängig von den Vorbildungen und dem gewählten Lehrgang sowie vom Arbeitsort und Ihrer Berufserfahrung. Für weiterführende Details empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Schweizerischen Fitness und Gesundheitscenter Verband zu wenden: www.sfgv.ch.

Ab wann erreiche ich als Fitness-Instruktor:in den QualiCert OK-Status?
Unsere Ausbildung zum:zur diplomierten Fitnessinstruktor:in bietet bereits den QualiCert Status OK.

Wie erfahre ich, ob ich eine Praxisbewilligung benötige?
Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an das Gesundheitsdepartement des entsprechenden Kantons zu wenden.

Wo beantrage ich eine Praxisbewilligung?
Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an das Gesundheitsdepartement des entsprechenden Kantons zu wenden.

Wir haben sämtliche Antworten in diesem FAQ mit grösster Sorgfalt erstellt. Grundsätzlich gelten die Bedingungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Bestimmungen in unseren Prüfungs- und weiterführenden Reglementen. Falls wir Ihre Frage mit diesen FAQ nicht beantworten konnten, sind unsere Studiengangsbetreuer:innen gerne für Sie da.

Prävensana. - Die schweizer Fachschule für Gesundheitsberufe - ISO 9001, ISO 21001
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Unsere Ausbildungsstätte orientiert sich grundsätzlich an den Ausbildungskriterien des ErfahrungsMedizinischen Registers EMR.
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