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Frequently Asked Questions (FAQ)

Nein, wir haben keine Besucherparkplätze. Da alle unsere Standorte direkt beim Bahnhof liegen, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Sie können gerne als Gaststudent:in unseren Schulalltag persönlich kennenlernen. Einen Gast-Halbtag können Sie direkt bei unseren Bildungsberater:innen vereinbaren.

Die Details sind in den jeweiligen Ausbildungskonzepten festgehalten. Grundsätzlich gilt: Vollendetes 18. Lebensjahr (Psychosoziale:r Berater:in: 20. Lebensjahr), körperliche und geistige Gesundheit, gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse, ein guter Leumund. Für einen eidg. Abschluss ist ein Berufsabschluss EFZ Voraussetzung.

Ja, selbstverständlich. Unsere Bildungsberater:innen zeigen Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne passende Möglichkeiten. Am besten vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Wir legen viel Wert auf eine praktische Vertiefung der Theorie, um unsere Student:in bestmöglich auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten. Daher gehören Praktika bei gewissen Lehrgängen dazu. Dies gilt auch für die Vorbereitung auf einen eidg. Fachausweis / auf ein eidg. Diplom. In den meisten übrigen Lehrgängen gehört Praxisarbeit zur Abschlussprüfung, Prüfungsvorbereitung oder Diplomarbeit. Gerne informieren unsere Bildungsberater:innen Sie über das detaillierte Vorgehen je nach Lehrgang.

Nein, wir haben kein Höchsteintrittsalter. Es gelten die normalen Aufnahmebedingungen gemäss dem jeweiligen Ausbildungskonzept.

Je nach Lehrgang erfolgt der Start zwischen 1x und 3x im Jahr. Die jeweiligen Startdaten finden Sie bei den einzelnen Lehrgängen unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen.

Nein, wie im normalen Geschäftsverkehr üblich, bestätigen wir keine Zahlungseingänge.

OpenOlat ist die zentrale Online-Lernplattform der Prävensana. Alle Studierenden erhalten persönliche Zugangsdaten. Auf der Plattform finden Sie den grössten Teil Ihrer Kursunterlagen digital, können bestimmte Online-Prüfungen absolvieren und erhalten wichtige Informationen zu Ihrem Lehrgang. Bei technischen Fragen oder für Unterstützung steht Ihnen der Support an Ihrem Schulstandort zur Verfügung.

Das ist nicht möglich. Der Studentenausweis läuft immer am letzten Unterrichtstag ab.

Den Steuerbeleg können Sie direkt im Sekretariat an Ihrem Schulstandort anfordern.

Die Kurs- bzw. Weiterbildungsbestätigung können Sie direkt im Sekretariat an Ihren Schulstandort anfordern.

Der Stundenbeleg für die Krankenkassenanerkennung können Sie direkt im Sekretariat an Ihrem Schulstandort anfordern.

Für Belege, die nicht im regulären Lehrgang inbegriffen sind, verrechnen wir eine Gebühr von CHF 20.–.

Tagsüber haben wir folgende Unterrichtszeiten: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Standorte identische Öffnungszeiten haben.

Das ist von Lehrgang zu Lehrgang verschieden. Details sind in unseren Ausbildungskonzepten unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen zu finden. Selbstverständlich können Sie offene Fragen auch gerne im persönlichen Gespräch mit unseren Bildungsberater:innen klären.

Wir empfehlen ein Tablet oder Laptop mitzunehmen. Die Ausbildungsunterlagen sind teilweise nur Digital vorhanden.

Für den gesamten Lehrgang gilt immer eine Anwesenheitspflicht von 80%. Für einzelne Module besteht eine Anwesenheitspflicht von 50% bis 100%.

Wer die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, muss das entsprechende Modul umbuchen und nachholen.

Wenn Sie ein Arztzeugnis vorweisen können, buchen wir das entsprechende Modul gerne kostenlos für Sie um. Bei Fragen sind unsere Standortteams gerne für Sie da. Es gelten unsere AGB.

Modulverschiebungen vor Lehrgangsstart können Sie bis 7 Tage nach Erhalt des persönlichen Stundenplans im Sekretariat beantragen. Sie können bis zu 3 Module kostenlos umbuchen. Bei mehr oder späteren Verschiebungen wird pro Modul eine Gebühr von CHF 100.– (bis max. CHF 500.–) fällig. Es gelten unsere AGB.

Das ist abhängig vom Diplomlehrgang und der Anzahl Anmeldungen. Die Klassengrösse im Theorieteil kann zwischen 20 und 40 Studierende, im Praxisunterricht zwischen 8 und 20 Studierende betragen.

Ja. Die Mindestteilnehmerzahl ist abhängig vom jeweiligen Lehrgang. Wenn an einem Standort zu wenig Anmeldungen eingegangen sind, können die Lehrgänge auch mit einem anderen Standort zusammengelegt werden.

Unsere Standorte sind montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie samstags von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie direkt mit unseren Bildungsberater:innen vereinbaren.

Wechsel des Schulungsstandorts nehmen wir direkt am alten Standort vor – bitte melden Sie sich dazu im Sekretariat.

Unsere Bildungsberater:innen helfen Ihnen gerne, bei allen Fragen vor Ihrem Lehrgangsstart

Ja, Kursunterlagen wie Skripte und Lehrbücher sind in den Ausbildungskosten enthalten.

Die Kursunterlagen werden jeweils am ersten Tag des entsprechenden Moduls abgegeben. Weiterführende Unterlagen sind zudem auf OpenOlat aufgeschaltet.

Wenn Sie am ersten Modultag, z. B. wegen Krankheit, verhindert sind, erhalten Sie Ihre Unterlagen am zweiten Modultag. Wer seine Unterlagen bereits vor dem zweiten Modultag benötigt, kann diese am Standort innerhalb der Öffnungszeiten abholen. Bitte informieren Sie uns vorher und beachten Sie, dass Unterlagen nicht vor dem ersten Modultag abgegeben werden können.

Nein, Unterlagen zu befreiten Modulen werden generell nicht abgegeben. Für erlassene Module können Sie Skript und Buch auf Wunsch kostenpflichtig beziehen. Bei dispensierten Kursen können Sie das entsprechende Skript und Buch auf dem Sekretariat abholen.

Gerne drucken wir Ihnen gegen eine Gebühr von CHF 20.– ein neues Skript.

Ein Großteil der Unterlagen ist bereits auf OpenOlat aufgeschaltet. Einzelne Skripte und Unterlagen werden nur physisch zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich nicht. Da die Teilnehmerzahl pro Lehrgang jedoch begrenzt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung, um Ihren Platz zu sichern. Sollte Ihr Wunschlehrgang bereits ausgebucht sein, setzen wir Sie gerne auf die Warteliste und beraten Sie über alternative Starttermine oder verfügbare Plätze an einem unserer anderen Standorte.

Ja, eine Anmeldung kann bereits vor der Kostengutsprache der IV erfolgen. Diese ist allerdings definitiv. Sollte die Kostengutsprache abgelehnt werden, gelten die üblichen Konditionen zur Kündigung von Lehrgängen gemäss unseren AGB – Details sind unter Punkt «Kann ich einen Lehrgang kündigen und wenn ja wie?» zu finden.

Das Anmeldeformular kann unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen ausgefüllt werden. Selbstverständlich stehen auch unsere Bildungsberater:innen sehr gerne für eine Beratung und Anmeldung zur Verfügung.

Details zu den jeweiligen Lehrgängen sind unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen abrufbar. Falls Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, sind unsere Bildungsberater:innen gerne für Sie da. Die Kontaktdaten finden Sie auf www.praevensana.ch.

Die Kosten hängen von den einzelnen Präsenzstunden ab. Die detaillierten Kosten sind in den Ausbildungsbeschreibungen auf www.praevensana.ch/diplomausbildungen aufgeführt.

Die Prüfungsgebühren betragen je nach Lehrgang CHF 650.-, CHF 950.–, CHF 1’150.–, CHF 1’550.– oder CHF 1’950.–.

Ja, es ist grundsätzlich möglich, gewisse Lehrgänge zu kombinieren. Gerne zeigen Ihnen unsere Bildungsberater:innen die verschiedenen Möglichkeiten.

Homeworks sind die klassischen Hausaufgaben. Unter angeleitetem Selbststudium verstehen wir die selbstständigen Arbeiten gemäss Auftrag aus dem Unterricht.

Ja, gebuchte Lehrgänge können gekündigt werden. Für Kündigungen gelten die entsprechenden Bestimmungen in unseren AGB.

Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf Unterbruch des Lehrgangs. Gerne prüfen wir aber individuell jeden einzelnen Fall, um eine Lösung zu finden. Bitte reichen Sie dazu ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung ein.

Über EDUCA SWISS (Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung) erhalten Sie kostengünstige Ausbildungsdarlehen. Sämtliche Infos finden Sie direkt unter www.educaswiss.ch. Für Stipendien informieren Sie sich bitte bei Ihrem Wohnkanton oder auf www.stipendium.ch.

Subventioniert werden Lehrgänge, die auf Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis oder eidgenössischem Diplom vorbereiten. Welche Voraussetzungen pro Lehrgang im Detail gegeben sein müssen, ist unter www.sbfi.admin.ch ersichtlich.

Die Subventionshöhe ist abhängig vom Lehrgang und Abschluss. Gemäss Stand September 2017 werden jeweils max. 50% der Ausbildungskosten bis maximal CHF 9500.– für eidg. Fachausweise und bis zu CHF 10 500.– für eidg. Diplome ausbezahlt.

Die Subventionen können Sie beantragen, nachdem Sie sich für die eidgenössische Prüfung angemeldet haben. Der Antrag wird online über das Portal des SBFI gestellt. Weiterführende Informationen und den Zugang zum Onlineportal finden Sie hier: www.sbfi.admin.ch

Bei den Bundsubventionen erhält nicht die Bildungsinstitution die vom Bund bezahlten Subventionen, sondern die Studierenden können diese nach Prüfungsantritt beim Bund beantragen.

Es gibt viele Detailinformationen zum Vorgehen, Voraussetzung und Beantragung der subjektorientierten Finanzierung. Wir empfehlen Ihnen, die Seite des SFBI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) zu besuchen: www.sbfi.admin.ch

Das kommt auf den Lehrgang an. Je nach Ausbildung, ist ein Berufspraktikum bzw. eine gewisse Berufserfahrung notwendig. Dies gilt insbesondere bei eidgenössischen Abschlüssen. Details dazu sind in unseren Ausbildungskonzepten unter www.praevensana.ch/diplomausbildungen aufgeführt. Selbstverständlich beantworten auch unsere Bildungsberater:innen gerne Ihre Fragen.

Praktika sind für die Lehrgänge dipl. med. Masseur:in und dipl. Naturheilpraktiker:in notwendig.

Ja. Dank unserem grossen Netzwerk von Partnern können wir unterstützen und aufzeigen welche Partner aktuell Praktikumsplätze anbieten.

Ja, das ist möglich. Der Praktikumsplatz sollte dann sicherheitshalber vom Fachbereich überprüft werden, damit dieser den Anforderungen der OdA MM und OdA AM entspricht.

Das lässt sich nicht allgemein beantworten, da der Lohn von der gewählten Ausbildung sowie von der jeweiligen Region abhängig ist.

Ja, Vorkenntnisse können Sie sich anrechnen lassen. Bitte reichen Sie die entsprechenden Belege (Lebenslauf, Stundenbeleg, Zertifikate, Diplome usw.) zusammen mit einem Antrag vor der Anmeldung bei den Bildungsberatern ein. Diese prüfen, welche Module Sie nicht mehr absolvieren müssen und berücksichtigen dies für Ihren Lehrplan.

Sind Module erlassen, so müssen diese weder besucht noch bezahlt werden. Bei nachträglichen Gesuchen können Sie vom Unterricht dispensiert werden. Allfällige bereits bezahlte Kosten werden nicht zurückerstattet.

Nein. Bei erlassenen bzw. dispensierten Modulen muss der Unterricht nicht besucht werden. Besteht die Prüfung aus erlassenen, dispensierten und absolvierten Modulen muss die Prüfung geschrieben werden. Handelt es sich um eine Modulprüfung welche nur diesem Modul zugeordnet ist, muss die Prüfung nicht abgelegt werden. Auf dem Notenblatt ist bei den entsprechenden Modulen «erlassen» oder «dispensiert» vermerkt.

Nein, erlassene/dispensierte Module müssen nicht besucht werden.

Je nach Lehrgang und Modul finden die Prüfungen im Unterricht oder an den Online als openBook Prüfung im OpenOlat statt.

Die Prüfungsresultate werden nach spätestens 6 Wochen mitgeteilt.

Eine Prüfungseinsicht ist nur bei nicht bestandenen Prüfungen, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Prüfungsergebnisses, möglich.

Wird eine Prüfung nicht bestanden, so kann in Absprache mit dem Schulungsstandort ein Wiederholungsprüfung vereinbart werden. Über Kosten zu Wiederholungsprüfungen, informieren wir Sie gerne an Ihrem Schulungsstandort.

Die Diplomarbeit kann bis spätestens 1 Jahr nach dem Ausbildungsende abgeben werden und wird bis maximal 3 Monate nach Einreichung bewertet. Neben der geforderten Seitenanzahl (20-40 Seiten) gibt es diverse Kriterien wie Schriftgrösse, Vorgaben für grafische Darstellungen usw. Diese Kriterien werden im Laufe des Lehrgangs im Detail erläutert.

Nach Abschluss der Beurteilung stellen wir Ihnen das Diplom inkl. sämtlicher Belege zusammen mit dem Notenblatt direkt zu. Bitte sehen Sie davon ab, den Status in Ihrem Online-Portal (OQ) zu prüfen; die finalen und korrekten Informationen erhalten Sie ausschliesslich per Post.

Ein Zertifikat wird, wenn im Lehrgang vorgesehen, nach Abschluss der Ausbildung und bestandener Abschlussprüfung ausgestellt. Ein Diplom erfolgt erst nach bestandener Diplomarbeit.

Ja, das ist möglich. Gerne erstellen wir auf Wunsch auch für Diplomlehrgänge ein Zertifikat. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 20.–

Ja, wir sind von vielen relevanten Berufsverbänden anerkannt. Diese Anerkennung ist eine wichtige Voraussetzung für eine anschliessende Registrierung bei Qualitätslabeln und Registrierungsstellen (wie z.B. EMR), was wiederum die Grundlage für die Krankenkassenanerkennung schafft. Detaillierte Informationen für individuelle Lehrgänge geben wir Ihnen auf Anfrage gerne persönlich.

Voraussetzung für die Zulassung ist ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder eine Matura sowie die Absolvierung und das Bestehen der Prüfungen der für den Lehrgang notwendigen Module/Ausbildungsstunden gemäss Ausbildungskonzept.

Die Student:innen melden sich selbstständig direkt über den entsprechenden Verband für die Prüfungen an. In der Regel ist die Anmeldung direkt über die Verbandswebsite möglich.

Gewisse Prüfungen bei uns sind Voraussetzung, um zugelassen zu werden, wir als Schule dürfen aber keine eidgenössischen Prüfungen abhalten. Diese werden von den dafür zuständigen nationalen Verbänden und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) organisiert und durchgeführt.

Die Anerkennung durch Krankenkassen (z.B. via EMR) hängt vom jeweiligen Lehrgang ab. Nicht alle unsere Ausbildungen sind vollumfänglich registrierungsberechtigt. Nach erfolgreichem Abschluss eines registrierungsberechtigten Lehrgangs erhalten Sie von uns alle notwendigen Belege (Diplom, Ausbildungsbestätigung) für Ihren Antrag. Für detaillierte Informationen, welche Ausbildung zu welcher Anerkennung führt, kontaktieren Sie bitte unsere Bildungsberater:innen.

Für die Registration brauchen Sie die Ausbildungsnachweise (Diplom/Zertifikat und Ausbildungsbestätigung), 250 Stunden Praxisnachweis und das Anmeldeformular www.emr.ch/qualitaetslabel_beantragen. Um die EMR-Anerkennung zu erhalten, müssen Sie sich regelmässig weiterbilden.

Pro Registrierungsperiode sind 20 Lernstunden Fort- und Weiterbildung nachzuweisen. Haben Sie mehr als die verlangten Stunden absolviert, können Sie diese auf die nächste Registrierungsperiode übertragen lassen.

Das ist abhängig von den Vorbildungen und dem gewählten Lehrgang sowie vom Praxisort und Ihrer Berufserfahrung. Für weiterführende Details empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Schweizerischen Verband der Berufs-Masseur:innen zu wenden: www.svbm.ch/de/home.

Das ist abhängig von den Vorbildungen und dem gewählten Lehrgang sowie vom Arbeitsort und Ihrer Berufserfahrung. Für weiterführende Details empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Schweizerischen Verband der Ernährungsberater:innen zu wenden: www.svde-asdd.ch.

Grundsätzlich ist es möglich, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Zudem gibt es unterschiedliche Institutionen wie Gesundheitscentren und Interdisziplinäre Praxen, die entsprechende Stellen anbieten.

Das ist abhängig von den Vorbildungen und dem gewählten Lehrgang sowie vom Praxisort und Ihrer Berufserfahrung. Für weiterführende Details empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Naturärzte Vereinigung Schweiz zu wenden: www.nvs.swiss.

Das ist abhängig von den Vorbildungen und dem gewählten Lehrgang sowie vom Arbeitsort und Ihrer Berufserfahrung. Für weiterführende Details empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Schweizerischen Fitness und Gesundheitscenter Verband zu wenden: www.sfgv.ch.

QualiCert und Qualitop sind die führenden, unabhängigen Qualitätslabel im Schweizerischen Gesundheits- und Bewegungssektor. Sie zertifizieren Angebote und stellen deren Anerkennung durch viele Krankenkassen sicher. Absolventen unserer Lehrgänge dipl. Fitnessinstruktor:in und dipl. Personaltrainer:in erlangen den Status, der für die Anerkennung notwendig ist, was ein wichtiges Qualitätsmerkmal für ihre Tätigkeit darstellt.

Unsere Ausbildung zum/zur diplomierten Fitnessinstruktor:in erfüllt die Standards, um nach Abschluss den QualiCert- und Qualitop-Status zu erlangen.

Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an das Gesundheitsdepartement des entsprechenden Kantons zu wenden.

Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an das Gesundheitsdepartement des entsprechenden Kantons zu wenden.

Wir haben sämtliche Antworten in diesem FAQ mit grösster Sorgfalt erstellt. Grundsätzlich gelten die Bedingungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Bestimmungen in unseren Prüfungs- und weiterführenden Reglementen. Falls wir Ihre Frage mit diesen FAQ nicht beantworten konnten, sind unsere Studiengangsbetreuer:innen gerne für Sie da.

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Unsere Ausbildungsstätte orientiert sich grundsätzlich an den Ausbildungskriterien des ErfahrungsMedizinischen Registers EMR.
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